Erwägungsgrund 61 32026R0405
Da ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sichergestellt und neue wissenschaftlich gestützte Fakten berücksichtigt werden müssen, sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung vorlegen. Die Kommission sollte unter anderem bewerten, ob die Ziele dieser Verordnung erreicht werden, wobei die Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen zu berücksichtigen sind. Der Bericht sollte in Bezug auf Phosphor eine Bewertung der Durchführbarkeit einer weiteren Senkung der Grenzwerte für Phosphor enthalten, damit seine Verwendung in Zukunft nach Möglichkeit immer weiter abgebaut werden kann. In Bezug auf die schädlichsten Stoffe sollte die Kommission unter Berücksichtigung der Ergebnisse im Rahmen anderer einschlägiger Rechtsvorschriften der Union prüfen, ob es notwendig ist, in diese Verordnung Bestimmungen über das Vorhandensein dieser Stoffe in Detergenzien und Tensiden aufzunehmen, um die Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals in Bezug auf den allgemeinen Ansatz für das Risikomanagement für die schädlichsten Stoffe in Verbraucherprodukten sicherzustellen und damit die Verwendung solcher Stoffe, sofern angebracht, nach Möglichkeit immer weiter abgebaut wird. Darüber hinaus sollte die Kommission in Bezug auf biozide Wirkstoffe prüfen, ob strengere Vorschriften eingeführt werden müssen, um eine Umgehung des mit der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 eingeführten Genehmigungssystems zu verhindern. Um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten, die Innovation zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, sollte die Kommission die Sicherheitsanforderungen für Detergenzien, die Mikroorganismen enthalten, prüfen. Um den Übergang zu einer umfassenden Kreislaufwirtschaft sicherzustellen, sollte die Kommission die Einführung von Zielen für erneuerbare Rohstoffe und recycelte Materialien für Detergenzien prüfen.