Erwägungsgrund 35 32026R0405
Digitale Kennzeichnungen können die Übermittlung von Kennzeichnungsinformationen verbessern, da durch sie eine Überfülle von Informationen auf physischen Etiketten verhindert wird und die Nutzer zudem auf verschiedene, nur in digitalen Formaten verfügbare Leseoptionen zurückgreifen können, etwa größere Schrift, automatische Suche, Sprachausgabe oder Übersetzung in andere Sprachen. Daher dürfte sich mit einer digitalen Kennzeichnung die Lesbarkeit, Benutzerfreundlichkeit und Verständlichkeit der Etiketten für die Verbraucher, einschließlich schutzbedürftiger Verbraucher und Verbraucher mit Seheinschränkungen, verbessern. Die Bereitstellung digitaler Etiketten könnte auch zu einer effizienteren Bewältigung der Kennzeichnungspflichten durch die Wirtschaftsakteure führen, da sie die Aktualisierung der Kennzeichnungsinformationen erleichtert, die Kennzeichnungskosten senkt und eine gezieltere Bereitstellung der Information für die Nutzer ermöglicht. Daher sollte es den Wirtschaftsakteuren gestattet sein, bei Detergenzien bestimmte Kennzeichnungsinformationen nur über das digitale Etikett bereitzustellen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind, um ein hohes Maß an Schutz der Nutzer zu gewährleisten.