Erwägungsgrund 15 32026R0405
Gemäß der Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates müssen Tierversuche mit dem Ziel ersetzt, vermindert oder verbessert werden, dass der Einsatz von Tieren zu Versuchszwecken so bald wie möglich eingestellt wird. Das Inverkehrbringen von Detergenzien und Tensiden, die zur Erfüllung der Bestimmungen dieser Verordnung Gegenstand von Tierversuchen waren, sollte daher generell untersagt werden, wobei jedoch die Verwendung historischer Daten zulässig ist. Die Kommission sollte, falls angezeigt, eine Ausnahme gewähren, um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten, und den Mitgliedstaaten und den betreffenden Wirtschaftsakteuren jeden Beschluss zur Gewährung einer Ausnahme mitteilen.