Erwägungsgrund 52 32026R0405
Zusätzlich zu dem in Kapitel VII der Verordnung (EU) 2019/1020 festgelegten Kontrollrahmen sollten die Zollbehörden in der Lage sein, automatisch zu überprüfen, ob für eingeführte Detergenzien und Tenside, die dieser Verordnung unterliegen, ein digitaler Produktpass vorliegt, um die Kontrollen an den Außengrenzen der Union zu verstärken und zu verhindern, dass nichtkonforme Detergenzien und Tenside auf den Unionsmarkt gelangen.