Erwägungsgrund 50 32026R0405
Werden Informationen nur in digitaler Form bereitgestellt, so muss präzisiert werden, dass diese Informationen über einen einzigen Datenträger bereitgestellt werden, jedoch gesondert dargestellt und eindeutig von anderen Informationen getrennt werden. Dies würde die Arbeit der Marktüberwachungsbehörden erleichtern und den Verbrauchern bzw. Endnutzern ebenfalls Klarheit über die verschiedenen Informationen verschaffen, die ihnen in digitaler Form zur Verfügung stehen.