Art. 150 32013L0036
Änderung der Richtlinie 2002/87/EG
Artikel 21a der Richtlinie 2002/87/EG wird wie folgt geändert:
a)
Absatz 2 Buchstabe a wird gestrichen.
b)
Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Artikel 21a der Richtlinie 2002/87/EG wird wie folgt geändert:
Absatz 2 Buchstabe a wird gestrichen.
Absatz 3 erhält folgende Fassung:
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