Gesetz Nr. 812 zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz - SchoG) Vom 5. Mai 1965 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996
Lehrplan und Lehrbücher für den Religionsunterricht bedürfen der Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde.
§ 12 SchoGKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen