Art. 278 CRR
Die Institute berechnen den potenziellen künftigen Risikopositionswert eines Netting-Satzes wie folgt: PFE Multiplikator a AddOna dabei gilt: PFE der potenzielle künftige Risikopositionswert; a der Index, der die in die Berechnung des potenziellen künftigen Risikopositionswerts des Netting-Satzes einbezogenen Risikokategorien bezeichnet; AddOn(a) der Aufschlag für die Risikokategorie a , jeweils berechnet nach den Artikeln 280a bis 280f; und Multiplikator der Multiplikationsfaktor, berechnet nach der Formel gemäß Absatz 3. Für die Zwecke dieser Berechnung berücksichtigen die Institute bei der Berechnung des potenziellen künftigen Risikopositionswerts eines Netting-Satzes den Aufschlag für eine bestimmte Risikokategorie, wenn zumindest ein Geschäft des Netting-Satzes dieser Risikokategorie zugeordnet wurde.
Der potenzielle künftige Risikopositionswert von mehreren Netting-Sätzen, die einer Nachschussvereinbarung unterliegen, im Sinne von Artikel 275 Absatz 3 errechnet sich als Summe der potenziellen künftigen Risikopositionswerte aller einzelnen Netting-Sätze, als wären diese nicht Gegenstand irgendeiner Nachschussvereinbarung.
Für die Zwecke von Absatz 1 wird der Multiplikator wie folgt berechnet: Multiplikator = 1 if z ≥ 0 Min1, Floorm 1 Floorm exp z y if z 0 dabei gilt: z = CMV – NICA für Netting-Sätze nach Artikel 275 Absatz 1 CMV – VM – NICA für Netting-Sätze nach Artikel 275 Absatz 2 CMVi – NICAi für Netting-Sätze nach Artikel 275 Absatz 3 NICAi der unabhängige Netto-Sicherheitenbetrag, der nur für im Netting-Satz i enthaltene Geschäfte berechnet wird. NICAi wird nach Maßgabe der Nachschussvereinbarung auf Ebene der Geschäfte oder auf Ebene des Netting-Satzes berechnet.