Art. 280f CRR
Für die Zwecke von Artikel 278 berechnen die Institute den Aufschlag für die Kategorie sonstige Risiken eines bestimmten Netting-Satzes wie folgt: AddOnOther j AddOnOther j dabei gilt: AddOnOther der Aufschlag für die Kategorie sonstige Risiken ; j der Index, der die gemäß Artikel 277a Absatz 1 Buchstabe f und Artikel 277a Absatz 2 für den Netting-Satz geschaffenen Hedging-Sätze für die Kategorie sonstige Risiken bezeichnet; und AddOnOther j der Aufschlag für die Kategorie sonstige Risiken für den Hedging-Satz j , berechnet gemäß Absatz 2.
Die Institute berechnen den Aufschlag für die Kategorie sonstige Risiken für den Hedging-Satz j wie folgt: AddOnOther j єj SFOther EffNotOther j dabei gilt: AddOnOther j der Aufschlag für die Kategorie sonstige Risiken für den Hedging-Satz j ; єj der Aufsichtsfaktor-Koeffizient des Hedging-Satzes j , ermittelt gemäß Artikel 280; und SFOther der Aufsichtsfaktor für die Kategorie sonstige Risiken mit einem Wert von 8 %; EffNotOther j der effektive Nominalwert des Hedging-Satzes j , berechnet wie folgt: EffNotOther j l ∈ Hedging-Satz j Risikopositionl dabei gilt: l der Index, der die Risikoposition bezeichnet.