Erwägungsgrund 35 32020R2223
Die frühzeitige Informationsübermittlung durch das Amt zwecks Einleitung von Sicherungsmaßnahmen ist ein wichtiges Instrument zum Schutz der finanziellen Interessen der Union. Um hierbei eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Amt und den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen zu gewährleisten, ist es angezeigt, dass letztere bei der Entscheidungsfindung über etwaige Sicherungsmaßnahmen einschließlich etwaiger Beweissicherungsmaßnahmen das Amt jederzeit zurate ziehen können.