Erwägungsgrund 19 32020R2223
Das Amt ist befugt, Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durchzuführen, die ihm im Rahmen seiner Untersuchungen über vermutete Fälle von Betrug, Korruption oder sonstigen gegen die finanziellen Interessen der Union gerichteten rechtswidrigen Handlungen den Zugang zu Räumlichkeiten und Schriftstücken von Wirtschaftsteilnehmern ermöglichen. Solche Kontrollen und Überprüfungen vor Ort werden im Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 und der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates durchgeführt, denen zufolge die Ausübung dieser Befugnisse in einigen Fällen von dem nationalen Recht unterliegenden Bedingungen abhängig ist. Im Evaluierungsbericht der Kommission wurde festgestellt, dass es nicht eindeutig ist, in welchem Umfang nationales Recht gelten soll und dass dies der Wirksamkeit der vom Amt durchgeführten Untersuchungsmaßnahmen abträglich ist.