Erwägungsgrund 14 32020R2223
Der Bericht der Kommission über die Evaluierung der Anwendung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 vom 2. Oktober 2017 (im Folgenden „Evaluierungsbericht der Kommission“) hat ergeben, dass die im Jahr 2013 vorgenommenen Änderungen des rechtlichen Rahmens klare Verbesserungen bei der Ermittlungsdurchführung, bei der Zusammenarbeit mit den Partnern und bei den Rechten der Betroffenen bewirkt haben. Gleichzeitig sind im Evaluierungsbericht der Kommission einige Mängel deutlich geworden, die die Wirksamkeit und die Effizienz der Ermittlungen beeinträchtigen.