Erwägungsgrund 12 32020R2223
Das Amt sollte die EUStA bei ihren Ermittlungen aktiv unterstützen. Diesbezüglich sollte die EUStA das Amt ersuchen können, ihre strafrechtlichen Ermittlungen durch Ausübung seiner aus dieser Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 erwachsenden Befugnisse zu unterstützen oder zu ergänzen. Das Amt sollte innerhalb der Grenzen seiner Befugnisse und innerhalb des durch diese Verordnung geschaffenen Rahmens unterstützen.