Erwägungsgrund 20 32020R2223
Daher ist es angebracht zu präzisieren, in welchen Fällen bei laufenden Untersuchungen des Amtes nationales Recht zu gelten hat, ohne dass die Befugnisse des Amtes oder die Wirkungsweise der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 in Bezug auf die Mitgliedstaaten geändert werden, wodurch das unlängst ergangene Urteil des Gerichtshofes vom 3. Mai 2018 in der Rechtssache T-48/16, Sigma Orionis SA gegen Europäische Kommission widergespiegelt wird.