Erwägungsgrund 8 32020R2223
Angesichts des Erfahrungsschatzes des Amtes sollten die durch die Verträge oder auf deren Grundlage geschaffenen Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen (im Folgenden „Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen“) in der Lage sein, für eine solche Erstbewertung ihnen gemeldeter Hinweise auf das Amt zurückzugreifen.