Erwägungsgrund 43 32020R2223
Es sollte präzisiert werden, dass das Amt sich an gemeinsamen Ermittlungsgruppen beteiligen kann, die im Einklang mit dem Unionsrecht eingesetzt werden, und dass es berechtigt ist, in diesem Rahmen erlangte operative Informationen auszutauschen. Die Verwendung solcher Informationen unterliegt den Bedingungen und Garantien, die im Unionsrecht vorgesehen sind, auf dessen Grundlage die gemeinsamen Ermittlungsgruppen eingesetzt werden. Beteiligt sich das Amt an solchen gemeinsamen Ermittlungsgruppen, so hat es eine unterstützende Funktion und übernimmt die Rolle eines Partners, der in Unionsrecht und in nationalem Recht möglicherweise bestehenden rechtlichen Beschränkungen unterliegt.