Verordnung (EU, Euratom) 2020/2223 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Dezember 2020 zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft und die Wirksamkeit der Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung
Personen, die Betrug, Korruption und sonstige rechtswidrige Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union melden, sollte der Schutz der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates gewährt werden.
Erwägungsgrund 17 32020R2223Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen