Erwägungsgrund 2 32020R2223
Zum Schutz der finanziellen Interessen der Union führt das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (im Folgenden „Amt“) Verwaltungsuntersuchungen über Unregelmäßigkeiten in der Verwaltung und über Straftaten durch. Es kann nach Abschluss seiner Untersuchungen Empfehlungen für justizielle Empfehlungen der nationalen Strafverfolgungsbehörden abgeben, um diesen zu ermöglichen, in den Mitgliedstaaten Anklagen zu erheben und Strafverfahren einzuleiten. In den sich an der EUStA beteiligenden Mitgliedstaaten wird das Amt Fälle mit Verdacht auf Vorliegen einer Straftat der EUStA melden und mit der EUStA bei deren Ermittlungen zusammenarbeiten.