Verordnung (EU, Euratom) 2020/2223 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Dezember 2020 zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft und die Wirksamkeit der Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung
Ergänzend zu den in Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 festgelegten Verfahrensbestimmungen für die Durchführung von Untersuchungen sollte das Amt Leitlinien zu den Untersuchungsverfahren festlegen, die die Bediensteten des Amtes zu befolgen haben.
Erwägungsgrund 42 32020R2223Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen