Erwägungsgrund 40 32020R2223
Es sollte möglich sein, dass die Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung das Amt im Rahmen von Koordinierungsmaßnahmen unterstützen und dass die Koordinierungsstellen untereinander zusammenarbeiten, um die verfügbaren Mechanismen für die Zusammenarbeit bei der Betrugsbekämpfung weiter zu stärken.