Erwägungsgrund 10 32023R2667
Visumantragsteller sollten die Möglichkeit haben, über die EU-VAP ihren Antrag einzureichen, die im Antragsformular geforderten Angaben zu machen sowie eine elektronische Kopie des Reisedokuments, Belege und eine Reisekrankenversicherung in digitaler Form einzureichen. Damit der Antragsteller Informationen zu seinem Antrag speichern kann, sollten die Daten auf der EU-VAP vorübergehend gespeichert werden können, jedoch nur so lange, wie dies für den Abschluss der jeweiligen Aufgaben unbedingt notwendig ist. Sobald der Antragsteller den Online-Antrag eingereicht hat und die Mitgliedstaaten die entsprechenden Prüfungen durchgeführt haben, sollte der Antragsdatensatz an das nationale System des zuständigen Mitgliedstaats übermittelt und dort gespeichert werden. Die Konsulate oder die zentralen Behörden haben die auf nationaler Ebene gespeicherten Informationen abzufragen und nur die erforderlichen Daten in das zentrale VIS einzugeben.