Erwägungsgrund 32 32023R2667
Zur Sicherstellung größtmöglicher Sicherheit und zur Verhinderung von Fälschungen oder Nachahmungen sollte die Mitteilung des digitalen Visums in Form eines 2D-Strichcodes erfolgen, der von der Country Signing Certificate Authority (CSCA) des ausstellenden Mitgliedstaats kryptografisch signiert wurde. Falls das VIS nicht verfügbar sein sollte, könnten somit die Kontrollen auf der Grundlage dieses 2D-Strichcodes durchgeführt werden.