Erwägungsgrund 15 32023R2667
Bei Vorliegen humanitärer Gründe, in begründeten Einzelfällen, in Fällen höherer Gewalt oder für Staats- und Regierungschefs und Mitglieder einer nationalen Regierung mit mitreisenden Ehepartnern und für die Mitglieder ihrer offiziellen Delegation, wenn sie von Regierungen der Mitgliedstaaten oder von internationalen Organisationen zu einem offiziellen Anlass eingeladen werden, sowie für Monarchen und andere hochrangige Mitglieder einer königlichen Familie, wenn sie von Regierungen der Mitgliedstaaten oder von internationalen Organisationen zu einem offiziellen Anlass eingeladen werden, und für Visa, die an den Außengrenzen beantragt werden oder die im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten verlängert werden können, sollten besondere Bestimmungen gelten.