Verordnung (EU) 2023/2667 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. November 2023 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EG) Nr. 810/2009 und (EU) 2017/2226 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 693/2003 und (EG) Nr. 694/2003 des Rates und des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen in Hinblick auf die Digitalisierung des Visumverfahrens
Um die Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Visummarken sowie gefälschten und gestohlenen Visummarken zu verringern, sollte ein Visum in digitaler Form ausgestellt werden und nicht mehr als Visummarke, die auf das Reisedokument aufgebracht wird.
Erwägungsgrund 31 32023R2667Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen