Erwägungsgrund 51 32023R2667
Diese Verordnung lässt die Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG und von Teil II des Austrittsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich unberührt.
Diese Verordnung lässt die Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG und von Teil II des Austrittsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich unberührt.