Verordnung (EU) 2023/2667 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. November 2023 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EG) Nr. 810/2009 und (EU) 2017/2226 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 693/2003 und (EG) Nr. 694/2003 des Rates und des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen in Hinblick auf die Digitalisierung des Visumverfahrens
Die Überprüfung digitaler Visa an der Grenze sollte auf der bestehenden und künftigen Systemarchitektur der EU für das Grenzmanagement beruhen und sich aus den im VIS gespeicherten Informationen über den Visuminhaber bestehen. Diese Informationen sollten von den Behörden der Mitgliedstaaten anhand biometrischer Daten überprüft werden.
Erwägungsgrund 44 32023R2667Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen