Erwägungsgrund 27 32023R2667
Damit die in die EU-VAP eingegebenen personenbezogenen Daten die notwendigen Mindestanforderungen an die Qualität erfüllen, ist ein spezielles Verfahren zur Überprüfung der Qualität dieser Daten erforderlich. Ein einheitlicher Ansatz für die Qualitätsprüfung ist nicht nur wichtig, um ein einheitliches Qualitätsniveau der Daten in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen, sondern auch, um sicherzustellen, dass die Antragsteller in gleicher Weise behandelt werden, unabhängig davon, an welche zuständige Behörde sie sich wenden.