Verordnung (EU) 2023/2667 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. November 2023 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EG) Nr. 810/2009 und (EU) 2017/2226 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 693/2003 und (EG) Nr. 694/2003 des Rates und des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen in Hinblick auf die Digitalisierung des Visumverfahrens
Die Mitgliedstaaten sollten dafür Sorge tragen, dass der Öffentlichkeit im Rahmen der Beantragung eines Visums eine Dienstleistung von hoher Qualität unter Beachtung bewährter Verwaltungsverfahren angeboten wird. Sie sollten sicherstellen, dass für alle Antragsteller der Grundsatz einer „zentralen Anlaufstelle“ Anwendung findet.
Erwägungsgrund 9 32023R2667Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen