Erwägungsgrund 43 32023R2667
Die Entwicklung der EU-VAP durch eu-LISA und ihrer Verknüpfung mit den nationalen Visa-Informationssystemen sowie der Betrieb, einschließlich der Wartung, der EU-VAP durch eu-LISA sollten aus dem Gesamthaushaltsplan der Union finanziert werden. Was die notwendigen Anpassungen der bestehenden nationalen Visa-Informationssysteme durch die Mitgliedstaaten betrifft, so sollten die Mitgliedstaaten zur Finanzierung dieser Kostenart das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik nutzen können.