Erwägungsgrund 30 32023R2667
Ein allgemein anerkannter Grundsatz in der Rechtsprechung ist, dass der Ablauf von Fristen keinen Rechtsnachteil zur Folge haben darf, wenn der Betroffene nachweist, dass ein unvorhersehbares Ereignis oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Daher darf sich für die Antragsteller kein Rechtsnachteil ergeben, wenn es aus technischen Gründen nicht möglich ist, das sichere Konto zu nutzen, sofern der betreffende Antragsteller nachweist, dass ein unvorhersehbares Ereignis oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt.