Verordnung (EU) 2023/2667 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. November 2023 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EG) Nr. 810/2009 und (EU) 2017/2226 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 693/2003 und (EG) Nr. 694/2003 des Rates und des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen in Hinblick auf die Digitalisierung des Visumverfahrens
Durch die Architektur der EU-VAP sollten Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen, die Einhaltung des Grundsatzes der Datensparsamkeit und, sobald die EU-VAP in Betrieb ist, ihre Umsetzung unter Achtung der Zugangsrechte gemäß dem geltenden nationalen Recht und Unionsrecht sichergestellt werden.
Erwägungsgrund 26 32023R2667Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen