Verordnung (EU) 2023/2667 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. November 2023 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EG) Nr. 810/2009 und (EU) 2017/2226 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 693/2003 und (EG) Nr. 694/2003 des Rates und des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen in Hinblick auf die Digitalisierung des Visumverfahrens
Ein Mitgliedstaat, der den Schengen-Besitzstand nicht in vollem Umfang anwendet, sollte eu-LISA ersuchen können, durch die Aufnahme einer URL-Adresse (URL) in der EU-VAP Links zu dem einschlägigen nationalen Antragsverfahren des betreffenden Mitgliedstaats einzurichten.
Erwägungsgrund 38 32023R2667Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen