Erwägungsgrund 11 32023R2667
Grundsätzlich sollte es nur für Erstantragsteller und Antragsteller, die ein neues Reisedokument erworben haben, das überprüft werden muss, und wenn biometrische Identifikatoren erfasst werden müssen, verpflichtend sein, persönlich im Konsulat oder bei einem externen Dienstleistungserbringer zu erscheinen. Bei Zweifeln in Bezug auf Reisedokumente, Belege oder beides oder in Einzelfällen, wenn an einem bestimmten Ort häufig gefälschte Dokumente auftauchen, sollten die Mitgliedstaaten jedoch weiterhin die Möglichkeit haben, den Antragsteller aufzufordern, persönlich zu erscheinen.