Erwägungsgrund 48 32023R2667
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um Mindestnormen für die Verifizierung von Reisedokumenten und für die Verarbeitung von Daten auf Chips festzulegen und Vorschriften für das Ausfüllen der Datenfelder digitaler Visa zu erlassen. Diese Befugnisse sollten nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.