Verordnung (EU) 2023/2667 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. November 2023 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EG) Nr. 810/2009 und (EU) 2017/2226 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 693/2003 und (EG) Nr. 694/2003 des Rates und des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen in Hinblick auf die Digitalisierung des Visumverfahrens
Die besonderen Bestimmungen, die aus humanitären Gründen gelten, könnten sich auch auf alle Arten von Fragen des digitalen Zugangs, den begrenzten Zugang zum Internet oder die fehlende Internet-Verbreitung oder eingeschränkte digitale Kompetenzen erstrecken. Besondere Aufmerksamkeit sollte Menschen mit Behinderung zukommen.
Erwägungsgrund 16 32023R2667Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen