Erwägungsgrund 22 32023R2667
Im Rahmen der Schengen-Zusammenarbeit vor Ort sollte mit Blick auf die Übersetzung des Antragsformulars in bestimmten Fällen auch der Gebrauch verbreiteter Sprachen, die keine Amtssprachen sind, festgelegt werden. Im Rahmen der Schengen-Zusammenarbeit vor Ort sollten auch Vorkehrungen für die Übermittlung elektronischer Daten für externe Dienstleistungserbringer oder für die vertretenden Mitgliedstaaten erörtert werden, wenn Drittländer nach nationalem Recht eine solche Übermittlung außerhalb ihres Hoheitsgebiets untersagen.