Erwägungsgrund 12 32023R2667
Mehrfachantragsteller sollten innerhalb eines Zeitraums von 59 Monaten nach ihrem ersten Antrag einen Antrag vollständig online stellen können, vorausgesetzt, sie verwenden dasselbe Reisedokument. Nach Ablauf dieser Frist sollten die biometrischen Identifikatoren im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 810/2009, wonach die Erfassung der biometrischen Daten grundsätzlich alle 59 Monate ab dem Tag der ersten Erfassung erfolgen muss, erneut erfasst werden.