Erwägungsgrund 40 32023R2667
Damit der Beschluss Nr. 565/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates angewendet werden kann, sollten Bulgarien, Zypern und Rumänien Lesezugriff auf die im VIS gespeicherten digitalen Visa haben.
Damit der Beschluss Nr. 565/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates angewendet werden kann, sollten Bulgarien, Zypern und Rumänien Lesezugriff auf die im VIS gespeicherten digitalen Visa haben.