Erwägungsgrund 14 32025D2630
Seit dem Erlass des Beschlusses 2012/21/EU sind in vielen Mitgliedstaaten bedeutende Probleme hinsichtlich der Erschwinglichkeit von Wohnraum aufgetreten, die nicht nur benachteiligte Haushalte oder sozial benachteiligte Gruppen, sondern auch mittlere Einkommensgruppen betreffen, da immer mehr Menschen Schwierigkeiten haben, hochwertigen Wohnraum zu erschwinglichen Preisen zu erhalten. An bestimmten Orten wie bei Touristen beliebten Städten sowie Großstädten, schnell wachsenden städtischen und wirtschaftlichen Knotenpunkten, entlegenen Gebieten in äußerster Randlage und abgelegenen Regionen sind Wohnraumprobleme bisweilen besonders akut. Daher müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Verfügbarkeit von Wohnraum in Form von Mietwohnraum oder Wohneigentum zu erschwinglichen Preisen zu erhöhen und so den Druck auf den lokalen Wohnungsmärkten zu verringern. Um öffentliche Initiativen zur Förderung von erschwinglichem Wohnraum zu erleichtern, sollten besondere Bedingungen für DAWI in Bezug auf erschwinglichen Wohnraum festgelegt werden, die von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 AEUV ausgenommen sind.