Erwägungsgrund 48 32025D2630
Dieser Beschluss sollte bestehende strengere sektorspezifische Rechtsvorschriften der Union im Bereich der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unberührt lassen.
Dieser Beschluss sollte bestehende strengere sektorspezifische Rechtsvorschriften der Union im Bereich der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unberührt lassen.