Erwägungsgrund 19 32025D2630
Der Ausgleich für die Erbringung von DAWI in Bezug auf erschwinglichen Wohnraum sollte nicht zu übermäßigen Eingriffen in die normalen Marktbedingungen führen, durch die private Investitionen verdrängt und der Wettbewerb erheblich verzerrt werden könnte. Gleichzeitig ist es wichtig, dass die bedürftigsten Haushalte weiterhin in den Genuss von DAWI in Bezug auf sozialen Wohnraum kommen. Daher sollten die Mitgliedstaaten bei der Konzeption von DAWI in Bezug auf sozialen und erschwinglichen Wohnraum eine Reihe spezifischer Anforderungen erfüllen.