Erwägungsgrund 31 32025D2630
Das Ausmaß, in dem eine bestimmte Ausgleichsmaßnahme den Handel und Wettbewerb beeinträchtigt, hängt nicht nur von der durchschnittlichen Höhe der jährlichen Ausgleichsleistungen und dem betroffenen Wirtschaftszweig ab, sondern auch von der Dauer der Betrauung mit der DAWI. Sofern nicht aufgrund einer erforderlichen beträchtlichen Investition ein längerer Betrauungszeitraum gerechtfertigt ist, z. B. im Bereich von sozialem oder erschwinglichem Wohnraum, wo Investitionen in der Regel über einen Zeitraum von mehr als 20 Jahren abgeschrieben werden, sollte die Anwendung dieses Beschlusses auf eine Betrauungsdauer von höchstens zehn Jahren beschränkt werden.