Erwägungsgrund 24 32025D2630
Um sicherzustellen, dass DAWI in Bezug auf sozialen und erschwinglichen Wohnraum den Bedürfnissen der Haushalte gerecht werden, sollten die Mitgliedstaaten Mindestanforderungen hinsichtlich Qualitäts- und Umweltstandards sowie Zugänglichkeit festlegen, z. B. mit Blick auf die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen, die Klimaresilienz, die Mindestgröße, Heizung und Kühlung, Lüftung, Energieeffizienz, Sanitäranlagen und Wasserversorgung, Gebäudestabilität und Brandschutz sowie Breitband-Vorrüstung des Gebäudes. Zudem können die Mitgliedstaaten bei der Festlegung des Standorts für Vorhaben für sozialen und erschwinglichen Wohnraum auch die Zugänglichkeit — unter anderem für Menschen mit Behinderungen — erschwinglicher Verkehrsverbindungen zu essenziellen Dienstleistungen wie Gesundheitsversorgung, Bildungs- und Finanzdienstleistungen berücksichtigen.