Erwägungsgrund 21 32025D2630
Der Ausgleich für DAWI in Bezug auf erschwinglichen Wohnraum sollte grundsätzlich in erster Linie die Investitionskosten für die Errichtung neuer Gebäude, einschließlich des Grundstückserwerbs, den Erwerb bestehender Wohnungen oder Gebäude im Hinblick auf deren Umbau oder Renovierung, den Umbau oder die Renovierung bestehender Wohnungen oder Gebäude (oder einzelner Gebäudekomponenten), die Einhaltung von Barrierefreiheitsanforderungen für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen, die Einhaltung von Umweltstandards sowie die Kosten für Anpassungsmaßnahmen im Hinblick auf die Klimaresilienz einschließlich der Wasserresilienz abdecken. Wenn dies für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich ist, kann er auch Betriebskosten umfassen.