Erwägungsgrund 23 32025D2630
Die Preise für DAWI in Bezug auf erschwinglichen Wohnraum müssen in einer Bandbreite liegen, die die Erschwinglichkeit des Wohnraums gewährleistet; um übermäßige Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, sollte über dieses Ziel aber nicht hinausgegangen werden. Die Mitgliedstaaten können bei der Festlegung der Preise für erschwinglichen Wohnraum auch Energiekosten und andere Wohnausgaben einbeziehen, um der finanziellen Gesamtbelastung der Haushalte Rechnung zu tragen.