Erwägungsgrund 20 32025D2630
Die Mitgliedstaaten sollten die Erschwinglichkeit von Wohnraum mithilfe verschiedener Indikatoren messen können, beispielsweise anhand des Verhältnisses der Miete zum Einkommen, des Verhältnisses der Hypothekenrate zum Einkommen, des Verhältnisses des Preises zum Einkommen, der Quote der Überbelastung durch Wohnkosten oder der Anzahl der für den Kauf von Wohneigentum benötigten Jahreseinkommen. Für diese Indikatoren sollten die Mitgliedstaaten Richtwerte festlegen, die darauf schließen lassen, dass auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene kein hinreichender Zugang zu erschwinglichem Wohnraum möglich ist. Bei der Bestimmung der Erschwinglichkeit sollten die Energiekosten berücksichtigt werden. Die Mitgliedstaaten sollten in der Lage sein nachzuweisen, dass der Bedarf an erschwinglichem Wohnraum auf der Grundlage dieser Indikatoren ermittelt wurde.