Beschluss (EU) 2025/2630 der Kommission vom 16. Dezember 2025 über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind, und zur Aufhebung des Beschlusses 2012/21/EU (Text von Bedeutung für den EWR)
Um den Wettbewerb im Marktsegment für erschwinglichen Wohnraum zu wahren, sollten DAWI in Bezug auf erschwinglichen Wohnraum allen Marktteilnehmern, die in der Lage sind, solche Dienstleistungen zu erbringen, zu gleichen Bedingungen offenstehen.
Erwägungsgrund 25 32025D2630Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen