Erwägungsgrund 50 32021L1883
Günstige Bedingungen für die Familienzusammenführung und der Zugang des Ehepartners zum Arbeitsmarkt sollten grundlegende Bestandteile dieser Richtlinie sein, damit die Anwerbung hoch qualifizierter Fachkräfte aus Drittländern erleichtert wird. Zur Erreichung dieses Ziels sollten besondere Ausnahmen von der Richtlinie 2003/86/EG, die im ersten und im zweiten Wohnsitzmitgliedstaat gilt, vorgesehen werden. Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, den Umfang der Ehepartnern erlaubten selbstständigen Erwerbstätigkeit unter denselben Bedingungen zu beschränken, die für Inhaber der Blauen Karte EU gelten. Bevor die Genehmigung zur Familienzusammenführung erteilt wird, sollten weder Bedingungen für die Integration noch Wartezeiten angewendet werden, da davon ausgegangen werden kann, dass nach einer Familienzusammenführung günstigere Aussichten auf eine erfolgreiche Integration hoch qualifizierter Fachkräfte und ihrer Familien in die Aufnahmegesellschaft bestehen. Um die rasche Einreise hoch qualifizierter Fachkräfte zu erleichtern, sollten ihren Familienangehörigen zeitgleich mit der Ausstellung der Blauen Karte EU Aufenthaltstitel ausgestellt werden, sofern die einschlägigen Voraussetzungen erfüllt sind und die Anträge gleichzeitig eingereicht wurden.