Erwägungsgrund 6 32021L1883
Es sollte ein klares und transparentes unionsweites Zulassungssystem geschaffen werden, welches es ermöglicht, hoch qualifizierte Fachkräfte aus Drittländern anzuwerben und zu halten sowie die Mobilität dieser Fachkräfte zu fördern. Die vorliegende Richtlinie sollte unabhängig davon gelten, ob der ursprüngliche Zweck des Aufenthalts des Drittstaatsangehörigen die Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung oder ein anderer ist, der sich später in den Zweck der hoch qualifizierten Beschäftigung ändert. Dabei sind die Prioritäten der Mitgliedstaaten, der Bedarf ihrer Arbeitsmärkte und ihre Aufnahmekapazitäten zu berücksichtigen. Diese Richtlinie sollte die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, zum Zweck einer hoch qualifizierten Beschäftigung einen anderen nationalen Aufenthaltstitel als eine Blaue Karte EU zu erteilen, unberührt lassen. Auch sollte diese Richtlinie es dem Inhaber einer Blauen Karte EU unbenommen lassen, zusätzliche Rechte und Leistungen nach innerstaatlichem Recht in Anspruch zu nehmen, die mit dieser Richtlinie vereinbar sind.