Erwägungsgrund 17 32021L1883
Die Frage des Übergangs der Verantwortung für Personen, die internationalen Schutz genießen, fällt nicht in den Regelungsbereich der vorliegenden Richtlinie. Der Schutzstatus und die mit internationalem Schutz einhergehenden Rechte sollten nicht aufgrund der Erteilung einer Blauen Karte EU an einen anderen Mitgliedstaat übergehen.